§57a Überprüfung (Pickerl)
Immer sicher unterwegs!
Die §57a „Pickerl“-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit Ihres Autos.
Die §57a „Pickerl“-Überprüfung ist in Österreich gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit Ihres Autos.
Durch regelmäßiges Service für Ihr Fahrzeug können Sie unerwartete Mängel und somit Kosten bei der Pickerlüberprüfung sparen.
Das Pickerl kostet bei uns nur 69,-* Euro, zwecks Terminvereinbarung rufen Sie uns an unter 01/6620242-1721
*) für PKW bis 3,5t, exkl. Reparaturen und bei uns gekauften Teilen.
Vorteile der Auto Ludwig §57a „Pickerl“-Überprüfung
- Objektive Diagnose
- Geringer Kostenbeitrag
- Hinweis auf nur wirklich notwendige Reparaturen
- Persönliche Beratung
- Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Durch Terminmanagement keine langen Wartezeiten
- Unser Kundendienstberater informiert Sie persönlich über das Überprüfungsergebnis und berät Sie bei Bedarf gerne über die notwendigen Reparaturen
- Transparente Auflistung der Überprüfungsergebnisse
Was wird überprüft?
- Fahrzeugausrüstung
- Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Fahrgestell und Karosserie
- Reifen und Räder
- Motor
- Lenkung
- Bremsen
Wie viel kostet die Überprüfung
Die Überprüfung dauert ca. eine Stunde und kostet € 69,-*
*) für PKW bis 3,5t, exkl. Reparaturen und bei uns gekauften Teilen.
Generell gilt: Alle am und im Fahrzeug verbauten Systeme müssen funktionstüchtig sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das Überprüfungsergebnis unterteilt sich für jedes überprüfte Teil in:
- kein Mangel
- leichter Mangel (es wird empfohlen diesen bis zum folgenden Überprüfungstermin beheben zu lassen. Die Fahrzeug- und Betriebssicherheit ist für die §57a Plakette gegeben.
- Schwerer Mangel (dieser muss behoben werden damit eine §57a Plakette ausgestellt werden kann.
In welchen Abständen muss mein Fahrzeug begutachtet werden?
- Bei PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht:
Die erste §57a-Begutachtung erfolgt 3 Jahre nach Erstzulassung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich. Man nennt diese Regelung auch die „3-2-1 Regelung“. - Historische Fahrzeuge (Fahrzeug muss als solches typisiert sein):
Die §57a-Überprüfung erfolgt generell alle 2 Jahre. - Alle anderen Fahrzeuge:
Bei allen anderen Fahrzeugen muss die „Pickerl“ Überprüfung jährlich durchgeführt werden.
Generell gilt: Alle am und im Fahrzeug verbauten Systeme müssen funktionstüchtig sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Das Überprüfungsergebnis unterteilt sich für jedes überprüfte Teil in:
- kein Mangel
- leichter Mangel (es wird empfohlen diesen bis zum folgenden Überprüfungstermin beheben zu lassen. Die Fahrzeug- und Betriebssicherheit ist für die §57a Plakette gegeben.
- Schwerer Mangel (dieser muss behoben werden damit eine §57a Plakette ausgestellt werden kann.
Innerhalb welcher Toleranzgrenzen muss die Begutachtung erfolgen?
Die §57a Plakette kann jeweils im Zeitraum von 6 Monaten (1 Monate vor und bis maximal 4 Monate nach Erstzulassungsmonat) erneuert werden.